Willkommen bei MEDTIP
Unsere Partner-Einrichtungen
Große Einrichtungen, mit denen wir zusammenarbeiten.
Ihr Rekrutierungsablauf
18 Monate – von Ihrem Heimatland bis nach Deutschland.
Spracherwerb bis Niveau B2
Ab B1-Sprachniveau: Vorstellungsgespräche
Denklik-Antrag (Anerkennungsantrag)
Online-Integrationskurse
Berufssprachkurse Deutsch
Arbeitsbeginn
Kostenlose Kursanmeldung zur Anerkennungsabschluss
Soziale Integrationsveranstaltungen
Erhalt der deutschen Berufsurkunde (Urkunde)
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu Familie, Gehalt, Sprache, Anerkennung und Ablauf.
Familie und Leben
Ja, Sie können mit Ehepartner:in und Kindern nach Deutschland kommen. Wir planen Ihren Antrag im Rahmen des beschleunigten 81A-Visumverfahrens inkl. Familienzusammenführung. Wichtig: Ihr:e Ehepartner:in benötigt mindestens ein A1-Deutsch-Zertifikat.
Wir suchen in Ihrem Namen eine Unterkunft und schlagen passende Optionen vor. Mit Ihrer Zustimmung unterstützen wir die Kommunikation mit dem Vermieter. So können Sie sich ohne Wohnungsstress in Deutschland einleben.
Arbeit und Gehalt
MEDTIP arbeitet nicht mit Einrichtungen zusammen, die unter unseren Mindestgehaltsstandards liegen. Unsere Partner halten sich an die regionalen Gehaltstarife in Deutschland. Das konkrete Gehalt wird nach dem Vorstellungsgespräch mit der Einrichtung festgelegt.
Erfahrung ist bei einigen Einrichtungen ein Plus; viele unserer Partner sind aber auch offen für Quereinsteiger:innen. Wichtig sind: Lernbereitschaft und die stetige Verbesserung Ihrer Deutschkenntnisse.
Ja. Wenn Sie sich bei uns melden, können wir Sie an Partner vermitteln, einen neuen Arbeitsvertrag organisieren und Ihr Visumverfahren beschleunigt einleiten.
Deutsch und Sprachanforderungen
Für die Visum-Zulassung: mindestens B1. Für die volle Anerkennung (Urkunde): B2-Zertifikat ist Pflicht. Wir empfehlen, vor der Einreise B2 zu erreichen.
Für den Start des Anerkennungsantrags ist kein Sprachenzertifikat nötig. Für die Einreise wird im Visumverfahren B1 verlangt. Für die volle Approbation (Urkunde) ist B2 Pflicht.
Anerkennungsverfahren
Die Anerkennung dauert je nach Bundesland und Bearbeitungsgeschwindigkeit in der Regel 3–6 Monate.
Unser Anerkennungsverfahren ist vollständig digital. Alle Anleitungen zu den nötigen Unterlagen stehen in unserem System. Sie laden Ihre Dokumente in die Plattform hoch. Wir geben während des gesamten Prozesses Feedback und beantworten Ihre Fragen.
Wenn bei der Anerkennung fehlende Stunden oder Inhalte festgestellt werden, kann eine theoretische Ergänzungsausbildung nötig sein. Nach Arbeitsbeginn absolvieren Sie in der Regel 1 Tag pro Woche Online-Unterricht über 3–10 Monate (individueller Plan). Anmeldung und Organisation laufen über die Bildungsstätte, Ihre Einrichtung und uns.
Ja. Die Übertragung Ihrer Anerkennung in ein anderes Bundesland führen wir parallel zu Ihrem Visumverfahren durch und erledigen die nötigen Anträge für Sie.
Ablauf und Zeitplan
Wenn Sie von A1 starten, durchgängig lernen, Ihre Unterlagen rechtzeitig einreichen und bei B1 zum Vorstellungsgespräch gehen und einen Vertrag bekommen, dauert der Gesamtprozess etwa mindestens 9 Monate. Ohne B2 ist die volle Anerkennung (Urkunde) nicht möglich – daher ist diese Zeitspanne entscheidend.
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